Mitgliedschaft Klassenvereinigung

Allgemeine Richtlinien zur Mitgliedschaft einer Klassenvereinigung beim OeSV

Um als Klassenvereinigung vom OeSV anerkannt zu werden sind die Vorgaben zu erfüllen, welche in der Wettfahrtordnung unter “ Anhang 1 zur WO.“ angeführt sind.
Im Falle einer Neugründung ist es notwendig, dass es eine Ansprechperson bzw. einen Vorstand gibt, welche*r mit dem OeSV Kontakt aufnimmt. Die Klasse muss als Verein bei der zuständigen Landes-Polizeidirektion gemeldet werden.

Die Segelnummernvergabe funktioniert folgendermaßen:

  1. Die Boote müssen ausnahmslos durch eine*n Österreichische*n Vermesser*in vermessen werden! Die zuständigen Vermesser*innen können beim OeSV erfragt werden.
  2. Die Boote werden beim OeSV-Yachtregister gemeldet und bekommen Nummern entsprechend der interntionalen Klassenvorgaben oder OeSV-Regelungen.

* Wunschnummern sind ausnahmslos gesondert zu bezahlen und können nur vergeben werden, wenn dies in der jeweiligen Klasse möglich ist.

OeSV anerkannte Klassen haben sich an die vom OeSV vorgegebenen Richtlinien zu halten und sind berechtigt, die für sie freigegebenen Meisterschaften (ÖSTM , ÖM , ÖKM etc.) auszusegeln und die dafür vorgesehenen Medaillen etc. vom OeSV zu erhalten.
Außerdem haben sie die Möglichkeit gegen eine Aufwandsentschädigung Trainings mit qualifizierten Trainer*innen u. Equipment abzuhalten.

Bei Fragen steht das OeSV Service Office (office@segelverband.at) zur Verfügung.