Bfa-Binnen

Bfa-Binnen

Gemäß der OeSV Wettfahrtordnung ist für die Teilnahme an einer von OeSV oder seinen Verbandsvereinen ausgerichteten Regatten auf Binnengewässern für Steuerleute der Besitz des Bfa-Binnen Voraussetzung. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Personen, welche im Besitz einer gültigen Junior-Regattalizenz des OeSV sind oder das Bodensee-Schifferpatent führen.

Der Besitz des Bfa-Binnen bestätigt, dass der Inhaber die in der PRO Bfa-Binnen festgelegten Lernziele erreicht hat und vom OeSV und seinen Mitgliedern zur selbständigen Führung eines Segelfahrzeuges auf Binnengewässern als befähigt angesehen wird.

 

Ab welchem Alter kann ich den Bfa-Binnen erwerben?

Der Befähigungsausweis Binnen kann ab dem 14. Lebensjahr erworben werden.  

Wie kann man den Bfa-Binnen erwerben?

Segeln kann man in einer Segelschule oder einem Segelverein lernen. Üblicherweise wird man in einem kleinen typischen Segelboot wie dem Optimisten oder der RS Feva mit dem Segeln beginnen. Die Ausbildung zum Bfa-Binnen findet in einer OeSV-lizenzierten Ausbildungsstätte statt. Die Prüfung wird von der Ausbildungsstätte organisiert und von einem OeSV-Prüfer abgenommen.

Zu den Ausbildungsstätten >>

Das Formular zur Ausstellung des Befähigungsausweises erhalten Sie im Rahmen der Prüfung (Datenauswerteblatt).

Wie lasse ich meinen Bfa-Binnen ausstellen? 

Ansuchen Bfa-Binnen