BFA Fahrtbereich 4

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BFA Fahrtbereich 4 (Weltweite Fahrt)

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB4 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht ohne Einschräkungen (weltweite Fahrt)

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB4
  • Befähigungsausweis FB3
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB4

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 3500 Seemeilen (nur Motorjacht 2500 sm)
  • 1000 Seemeilen als Schiffsführer (nur Motorjacht 750 sm)
  • fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung oesv sm-bestätigung a9 jachtvo. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.