BFA Fahrtbereich 4 (Weltweite Fahrt)
Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.
Der Befähigungsausweis FB4 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht ohne Einschräkungen (weltweite Fahrt)
Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
- Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
- Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB4
- Befähigungsausweis FB3
- Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB4
Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis
- 3500 Seemeilen (nur Motorjacht 2500 sm)
- 1000 Seemeilen als Schiffsführer (nur Motorjacht 750 sm)
- fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
- Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung oesv sm-bestätigung a9 jachtvo. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.