Unterlagen Prüfung Seefahrt

Seefahrt Prüfungsanmeldung

Formulare für Prüfungsveranstalter und Kandidaten

ANMELDUNG THEORIEPRÜFUNG JachtVO

Die Jachtverordnung JachtVO ist am 08.05.2020 in Kraft getreten und ersetzt die bis dahin geltende Jachtprüfungs-Führungsordnung JachtPrO. 

Bitte vollständig ausgefüllt elektronisch bis spätestens VIER Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin an den OeSV übermitteln.

  1. 01 anmeldung thp (ausgefüllt von der Seefahrtsausbildungsstätte, Format Excel)
  2. 02 antrag zulassung anlage a8 (Teil 1 Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterfertigt von der Bewerberin / dem Bewerber, Format PDF, Teil 2 Zulassung wird vom OeSV erteilt)
  3. Die Prüfungskosten (60 €) sind von der Kandidatin / dem Kandidaten mit der Anmeldung zu einer Theorieprüfung an den Österreichischen Segelverband OeSV zu entrichten

ANMELDUNG PRAXISPRÜFUNG JachtVO

Praxisprüfungen werden ab 01.01.2021 nach der am 08.05.2020 in Kraft getretenen Jachtverordnung JachtVO angemeldet. Es gelten die jeweiligen Voraussetzungen und Anforderungen nach JachtVO und die entsprechenden Formulare sind zu verwenden.

Die Anforderungen an die Praxisprüfung gemäß JachtVO finden Sie unter Jachtverordnung, JachtVO Anlage 11.

Die Anmeldung einer Praxisprüfung (PP) erfolgt ausschließlich durch eine lizenzierte Seefahrtsausbildungsstätte mittels der vom OeSV zur Verfügung gestellten Formulare (downloads siehe unten)

  • 01 anmeldung pp jachvo (ausgefüllt von der Seefahrtsausbildungsstätte, Format Excel)
  • 02 antrag zulassung anlage 8 
    (Teil 1 Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterfertigt von der Bewerberin / dem Bewerber, Format PDF, Teil 2 Zulassung wird vom OeSV erteilt)
    Dem Antrag auf Zulassung zur Praxisprüfung sind die Nachweise gemäß § 24, JachtVO anzuschließen.

    Nachweise gemäß § 24, Jachtverordnung JachtVO:
  1. Vollendung des 18. Lebensjahres (FB1: 16. Lebensjahr) (z. B. Führerschein, Lichtbildausweis)
  2. schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor dem 18. Lebensjahr
  3. Geistige und körperliche Eignung (z. B. Führerschein)
  4. Farbunterscheidungsvermögen rot/grün (vor 11/97 Führerschein, danach ärztliches Attest)
  5. Erste Hilfe (16 Stunden, siehe Anerkennung Erste-Hilfe-Nachweise)
  6. Theoriebestätigung (Bestätigung über die positiv abgelegte Theorieprüfung, Format PDF)
  7. Seemännische Praxis und Seefahrtserfahrung (für Segeljacht oder Motorjacht) Als Nachweise gelten:
    Logbuch (Form und Inhalt nach den anerkannten Regeln der Seemannschaft: Angaben zur Jacht, Name und Anschrift Schiffsführer, Crewliste, meteorologische und navigatorische Angaben, Zeitpunkt Abfahrt und Ankunft, Fahrtunterbrechungen, umfangreichere Manöver, ggf. Angaben über Unfälle und Havarien, sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen, …)
    Seemeilenbestätigung gemäß OeSV SM-Bestätigung (Anlage 9, JachtVO)

    Sämtliche Dokumente einzeln, Format PDF
    Benennung: name xxx (Führerschein = fs, Rot/Grün-Nachweis = rg, Theoriebestätigung = thb fbx) (z. B. huber thb fb2), name txx nachweis (smb, dbl, lgb) (z. B. huber t03 smb)
  • 03 oesv prnw jachtvo (Zusammenstellung der übermittelten Praxisnachweise, Format Excel)
    Die Formulare sind zur Weiterbearbeitung elektronisch spätestens VIER Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin an den OeSV zu übermitteln!

Mit der Anmeldung zur Theorieprüfung / Praxisprüfung sind die entsprechenden Formulare der Bewerberinnen / Bewerber zu übermitteln.

Prüfungs- und Ausstellungskosten

Ansuchen um OeSV Befähigungsausweis bzw. IC

Zusammen mit dem unterfertigten Ansuchen auf Ausstellung eines OeSV Befähigungsausweises sind die am Formular angeführten Beilagen zu übermitteln.

Im Zuge der Ausstellung des OeSV Befähigungsausweises kümmert sich der OeSV für seine Kunden auch gerne um die Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Crafts IC. Bitte die Ausfüllhilfe beachten und die angeführten Unterlagen im Original mitschicken

-> zu Detailinformationen IC-Ausstellung

-> zu den Formularen