Ausbildung
25.02.2013

Das Ausbildungs und Prüfungswesen des Österreichische Segel-Verbands

Auf Basis der am 16. Mai 2012 veröffentlichte Novelle des SeeSchFG und der am 25. Mai 2012 herausgegebene neue SeeSchFVO hat der OeSV einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung als Prüfungsorganisation an das BMVIT gestellt. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Dass dies der Fall ist, wurde dem OeSV nunmehr mit Bescheid des BMVIT als oberste Schifffahrtsbehörde bestätigt.

Befähigungsausweise (BFA), die vom OeSV ausgestellt werden, berechtigen zum Erwerb eines Internationalen Zertifikates für die Führung von Jachten (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, IC oder auch ICC), welches als amtlich anerkannter Befäigungsausweis gilt. Auf Grund von Übergangsbestimmungen gilt dies nun rückwirkend für alle BFA, die vom OeSV seit 1.1.2012 ausgestellt wurden.

Diese Bestimmungen gelten für Befähigungsausweise zur Führung von Jachten auf See, also in den Fahrtbereichen 1 - 4 laut SeeSchFVO. An den Regelungen für Binnenscheine, die der OeSV wie bisher ausstellt, ergeben sich damit keine Änderungen.

Im Zusammenhang mit dem Prüfungs- und Führerscheinwesens unterhält der OeSV auch institutionalisierte Beziehungen zu gemeinnützigen und gewerblichen Ausbildungsstätten. Diese genießen insofern eine Sonderstellung, als sie sich gegenüber dem OeSV zur Einhaltung genau definierter "Lizenzierungsbestimmungen" verpflichten. Eine jeweils aktuelle Liste ist unter der Rubrik "OeSV-geprüfte Ausbildungsstätten" enthalten.

Im Hinblick auf die dargestellten gesetzlichen Änderungen, aber auch im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Qualität befinden sich - unter anderen - auch folgende Bereiche in Bearbeitung:

  • Prüfungsordnung BFA FB 1 - 4, einschließlich Lernzielkataloge und Musterbeispiel- bzw -fragensammlung
  • Prüfungsordnung Binnen, einschließlich Lernzielkataloge und Musterbeispiel- bzw -fragensammlung
  • Prüferstatut und "Code of Conduct"
  • Liste der lizenzierten Prüferinnen und Prüfer
  • Kriterien für die Anerkennung als OeSV-geprüfte Ausbildungsstätte bzw. als "ISAF-approved"
     

Der OeSV wird diese Themen in einem transparenten Prozess und Einbindung aller Interessensgruppen bearbeiten. Alle, die konstruktiv dazu beitragen möchten, sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen.