15.04.2020

Freie Fahrt?

Nach der heutigen Pressekonferenz des Sportministers machte sich Erleichterung im Seglervolk breit. Endlich wieder in den Club, auf's Boot, auf's Wasser.

Am 1. Mai soll es soweit sein und alle outdoor Sportarten dürfen wieder "normal" ausgeübt werden. Das bedingt allerdings eine weiterhin stabile Infektionsrate und ein gerüttelt Mass an Selbstdisziplin. Denn vorerst werden wir unsere Lieblingsbeschäftigung reduziert geniessen. Noch steht nicht viel fest und viele Fragen sind vom Minister und den Behörden zu beantworten. Wir gehen proaktiv an die Sache heran und erarbeiten derzeit Richtlinien für unsere Mitglieder, damit wir selbstbestimmt in die nahe seglerische Zukunft gehen können. Natürlich sind wir auch weiterhin in ständigem Kontakt mit Sport Austria und allen zuständigen Ämtern und werden Sie auf unseren Service-Seiten über jede offizielle Entwicklung informieren. Schauen Sie regelmäßig hier vorbei.

Weiterer Updateverlauf auf der OeSV-Webseite:

30.04.2020 - Öffnung der Sportstätten

Die bisherigen Betretungsverbote, die mittels Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 per 16.3.2020 ausgesprochen wurden laufen mit Ende des heutigen Tages (30.04.2020) aus (§ 2 Z 1 des COVID-19- Maßnahmengesetzes, Fassung vom 28.04.2020).

Da bislang keine Verordnung veröffentlicht wurde, die die Öffnung der Sportstätten genauer regelt haben wir uns entschlossen, die in den letzten Tagen ausgearbeiteten Rahmenbedingungen als Empfehlung für die Wiederaufnahme Ihres Vereinsbetriebes ab dem 1. Mai 2020 zu veröffentlichen.

Damit wird Segeln für Einhandsegler oder Personen aus dem selben Haushalt, die miteinander segeln gehen, unter Einhaltung der Maßnahmen wieder möglich.

Wir halten diesen Weg als unsere gesellschaftliche Verantwortung und werden Sie selbstverständlich informieren, sobald eine VO veröffentlicht wird, die unsere erarbeiteten Regeln zu einer Aktualisierung zwingen bzw. werden die Regelungen in neuer Fassung übermitteln.

Wir bitten Sie die Regeln "COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN (Verion 1.0)", die ab morgen auch in Ihrem Mitgliedsverein ausgehängt werden, zu beachten.

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30.04.2020: Wie geht es weiter?
Aktuell wartet der Sport auf die Aktualisierung der VO zum Betretungsverbot von Sportstätten. Die bereits erfolgten Lockerungen im allgemeinem Leben werden durch eine separate VO für Sportstätten wieder eingeschränkt. Voraussichtlich wird diese heute veröffentlicht und ermöglicht für den Segelsport das Segeln für Einhandsegler und Personen aus dem gleichen Haushalt. Ihr Mitgliedsverein wird entsprechende Maßnahmen und Regelungen, die vom OeSV ausgearbeitet und mit dem Ministerum abgestimmt werden, aushängen.
Wir üben uns also weiter in Geduld und warten auf morgen.

15.04.2020: Segelaktvitäten ab 1.5.2020
Es ist davon auszugehen, dass ab Anfang Mai (der 1. Mai wurde in Aussicht gestellt) wieder Segelaktivitäten im Vereinsumfeld möglich sein werden. Der OeSV arbeitet aktuell mit Sport Austria und den Behörden an der Ausarbeitung der notwendigen Voraussetzungen, um Vereine wieder zugänglich zu machen. Detailfragen können aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlagen noch nicht beantwortet werden.

02.04.2020: Veranstaltungen/Aktivitäten in Zusammenang mit Beschränkungen aufgrund von COVID-19
Voräufig sind Veranstaltungen mit größeren Personenansammlungen bis Ende Juni untersagt. Wir sind in ständigem Kontakt mit den öffentlichen Stellen und informieren über wesentliche Änderungen, die Sie und die OeSV-Mitgliedsvereine betreffen.

Sport Austria veröffentlicht auf http://sport-austria.at/corona laufend Updates. Wir ersuchen Sie dringend im Sinne unseres Sports, die Regularien einzuhalten und bedanken uns für die vorbildliche Umsetzung.