Allgemeine Richtlinien zur Mitgliedschaft einer Klassenvereinigung beim OeSV

Um als Klassenvereinigung vom OeSV anerkannt zu werden sind die Vorgaben zu erfüllen, welche in der Wettfahrtordnung unter “ Anhang 1 zur WO.“ angeführt sind.
Wenn eine Neugründung stattfinden soll, ist es notwendig, dass es eine Ansprechperson bzw. einen Vorstand gibt, welcher mit dem OeSV Kontakt aufnimmt. Die Klasse muss als Verein bei der zuständigen Landes-Polizeidirektion gemeldet werden.
Die Segelnummernvergabe funktioniert folgendermaßen:
- Die Boote müssen ausnahmslos durch einen Österreichischen Vermesser vermessen werden! Die zuständigen Vermesser können beim OeSV erfragt werden.
- Die Boote werden beim OeSV-Yachtregister gemeldet und bekommen Nummern entsprechend der interntionalen Klassenvorgaben oder OeSV-Regelungen.
* Wunschnummern sind ausnahmslos gesondert zu bezahlen und können nur vergeben werden, wenn diese in der jeweiligen Klasse möglich ist.
OeSV anerkannte Klassen haben sich an die vom OeSV vorgegebenen Richtlinien zu halten und sind berechtigt, die für sie freigegebenen Meisterschaften (ÖSTM , ÖM , ÖKM etc.) auszusegeln und die dafür vorgesehenen Medaillen etc. vom OeSV zu erhalten.
Außerdem haben sie die Möglichkeit gegen eine Aufwandsentschädigung Trainings mit qualifizierten Trainern u. Equipment abzuhalten.
Bei Fragen steht Ihnen entweder das OeSV Service Office (office@segelverband.at) zur Verfügung.