Ausstellung IC

Ansuchen um OeSV Befähigungsausweis bzw. IC

Zusammen mit dem unterfertigten Ansuchen auf Ausstellung eines OeSV Befähigungsausweises sind die am Formular angeführten Beilagen zu übermitteln.

Im Zuge der Ausstellung des OeSV Befähigungsausweises kümmert sich der OeSV für seine Kunden auch gerne um die Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Crafts IC. Bitte die Ausfüllhilfe beachten und die angeführten Unterlagen im Original mitschicken.

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FAQ zu ICs

Für welche Befähigungsausweise BFA kann ein International Certificate IC ausgestellt werden?
Die Frage beschäftigt vor allem Inhaber von Befähigungsausweisen die vor 2012 ausgestellt wurden. Zu Beginn ein Überblick nach aktueller Rechtslage.

Datum der Ausstellung des BFAs

Geltende Rechtsnorm

Information zu BFA

vor dem 31.12.2011

Prüfungsordnung OeSV (MSVÖ für Motorjachten)

kein IC möglich

01.01.2012 bis 25.06.15

Prüfungsordnungen der Prüfungsorganisationen

mit Vermerk, dass die genehmigte Prüfungsordnung eingehalten wurde

26.06.2015 bis 07.05.2020

Jachtführungs-Prüfungsordnung JachtPrO

mit Vermerk, dass die JachtPrO eingehalten wurde

nach dem 07.05.2020

Jachtverordnung JachtVO

mit Vermerk, dass die JachtVO eingehalten wurde

Bis 31.12.2011 wurden in Österreich Befähigungsausweise für Segeljachten ausschließlich vom Österreichischen Segelverband OeSV ausgestellt. Mit einer Theorie-Zusatzprüfung Motor wurde vom Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich (vormals: Motorboot-Sportverband für Österreich) MSVÖ ein Befähigungsausweis für Motorjachten für denselben Fahrtbereich ausgestellt. Die Prüfungsordnungen des OeSV und des MSVÖ waren vom zuständigen Ministerium genehmigt, die ausgestellten Befähigungsausweise galten als staatliche bzw. staatlich anerkannte Ausweise.  Auf Basis dieser Befähigungsausweise wurde über einen Antrag des Bewerbers von der Österreichischen Staatsdruckerei ein International Certificate IC für Segeljachten oder Motorjachten ausgestellt.

Mit der JachtPrO 2012, gültig ab 01.01.2012 wurden Prüfungsorganisationen ins Leben gerufen (aktuell gibt es neun davon) deren Befähigungsausweise Grundlage für die Ausstellung eines ICs sind, wenn auf den BFAs die Einhaltung der genehmigten Prüfungsordnung bestätigt ist. Das waren bis 25.06.2015 die vom Ministerium genehmigten Prüfungsordnungen der Prüfungsorganisationen, ab 26.06.2015 die Jachtführungs-Prüfungsordnung Jacht PrO und seit 08.05.2020 die Jacht-Verordnung JachtVO. Das International Certificate IC wird ab 2012 von der viadonau ausgestellt.

Die Problematik besteht nun darin, dass die viadonau vom Gesetzgeber ausschließlich mit der Ausstellung von ICs für Befähigungsausweise beauftragt ist, die ab 2012 ausgestellt werden, wenn diese den entsprechenden Vermerk tragen. Für Befähigungsausweise die vor 2012 ausgestellt wurden stellt die viadonau kein IC aus.

Der OeSV hat in den letzten Jahren mehrfach Eingaben beim zuständigen Ministerium gegen die aus seiner Sicht Ungleichbehandlung gemacht. Mit der Argumentation, dass vor 2012 den Inhabern eines BFAs jederzeit ein IC ausgestellt wurde. Die BFAs waren immerhin staatliche bzw. staatlich anerkannte Ausweise, die Prüfungsordnungen nach denen geprüft wurde vom Ministerium genehmigt. Die Voraussetzungen zur Zulassung umfangreicher und die Prüfungsanforderungen deutlich höher als nach 2011. Außerdem gelten gemäß Jachtverordnung JachtVO Befähigungsausweise nach früheren Rechtsnormen, also auch Befähigungsausweise ausgestellt vor 2012, für Erweiterungsprüfungen des Berechtigungsumfangs als nach der JachtVO ausgestellt.

Ein Umschreiben der OeSV Befähigungsausweise auf einen Befähigungsausweis nach aktueller Jachtverordnung JachtVO ist leider nicht möglich. Die JachtVO und vorher die JachtPrO regeln die Theorie- und Praxisprüfung einschließlich Voraussetzungen, Umfang und Bewertung inhaltlich und formal sehr detailliert. Aus diesem Grund ist auch eine Zusatzprüfung von einem Befähigungsausweis bis 2012 auf einen BFA nach JachtVO nicht möglich.

Die einzige Möglichkeit als Inhaber eines Befähigungsausweises ausgestellt vor 2012 zu einem International Certificate IC zu kommen ohne die gesamte Prüfung (für den Fahrtbereich 2 Theorie- und Praxisprüfung!) nicht noch einmal machen zu müssen ist eine Erweiterungsprüfung des Berechtigungsumfangs z. B. Fahrtbereich 2 auf Fahrtbereich 3, Segeljacht auf Motor- und Segeljacht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach aktueller Rechtslage nur mehr Befähigungsausweise bzw. ICs mit dem Berechtigungsumfang Motorjacht oder Motor- und Segeljacht (Motorantrieb oder Motor- und Segelantrieb) ausgestellt werden. Den Berechtigungsumfang Segeljacht gibt es nicht mehr.   

Die derzeitige Regelung ist nach Auffassung des Österreichischen Segelverbands weder fair noch sachlich gerechtfertigt. Die Entscheidung darüber hat aber der Gesetzgeber und nicht der OeSV.

Anmerkung: In Kroatien sind die Befähigungsausweise des OeSV ausgestellt bis 31.12.2011 nach wie vor anerkannt.