Gemäß OeSV-Wettfahrtordnung ist für die Teilnahme an vom OeSV oder von seinen Verbandsvereinen ausgerichteten Regatten auf Binnengewässern für Steuerleute, der Besitz des Bfa-Binnen Voraussetzung. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Personen, welche im Besitz einer gültigen Junior-Regattalizenz des OeSV sind. Der Besitz des Bfa-Binnen bestätigt, dass der Inhaber die in der PRO Bfa-Binnen festgelegten Lernziele erreicht hat und vom OeSV und seinen Mitgliedern zur selbstständigen Führung eines Segelfahrzeuges auf Binnengewässern als befähigt angesehen wird. Da der OeSV Bfa-Binnen eine notwendige Qualifikation für zukünftige Skipper darstellt, um bei OeSV Regatten als Steuermann gewertet zu werden, war diese Weiterentwicklung im Prüfungswesen ein wichtiger und wertvoller Schritt im Ausbildungssystem in Theorie und Praxis. Weitere Informationen unter www.segelverband.at.
Weitere Aufwertung des OeSV Befähigungsausweises Binnen (Bfa-Binnen)
Der Österreichische Segel-Verband präsentiert Neuerungen in der Ausbildung zum Befähigungsausweis Binnen (Bfa-Binnen) um zukünftige Skipper noch besser ausgebildet zu haben. Durch die Einbindung von regattaorientierten Ausbildungsthemen sollen Prüfungskandidaten bereits in der Ausbildung im Bfa-Binnen besser für den möglichen Regattasport ausgebildet werden, um den Einstieg in den Breitensport zu fördern.