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FAQ

Frequently Asked Questions

Die Seefahrtsausbildung richtet sich an alle Segler*innen, die nicht nur auf heimischen Gewässern, sondern auch auf dem Meer unterwegs sein wollen – sei es küstennah oder im Hochseebereich. Sie eignet sich sowohl für ambitionierte Freizeitsegler*innen als auch für alle, die Verantwortung als Schiffsführer*in übernehmen oder an Regatten teilnehmen möchten.

Eine grundlegende Segelerfahrung ist sinnvoll, aber keine Voraussetzung. Die Ausbildung baut auf den Grundlagen auf und erweitert vorhandenes Wissen systematisch. Welche Vorkenntnisse empfohlen werden, hängt vom gewählten Fahrtbereich ab. Segelschulen und Vereine beraten dazu individuell.

Rein rechtlich gar keinen. Die österreichische Gesetzgebung schreibt für das Führen einer Jacht auf dem Meer keinen Befähigungsausweis vor. In der Praxis ist dies jedoch irrelevant, da Österreich ein Binnenland ist. Es gelten daher die Gesetze der jeweiligen Küstenstaaten. Viele Küstenstaaten, Behörden sowie Charter- und Versicherungsunternehmen verlangen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis. Kroatien etwa kennt sowohl ein von der viadonau ausgestelltes IC an, als auch Befähigungsausweise des OeSV, die vor dem 01.01.2012 ausgestellt wurden. Im Zweifelsfall muss man sich über die Vorschriften des jeweiligen Küstenstaates informieren. 

Der “Segelschein” oder “Führerschein” fürs Meer wwird offiziell Befähigungausweis (Bfa) genannt.

Die Ausbildung wird bei einer Segelschule bzw. einem Verein absolviert. Eine Liste lizenzierter Ausbildungsstätten ist auf der Homepage des Österreichischen Segel-Verbands OeSV veröffentlicht. Die Prüfung und Ausstellung des Befähigungsausweises erfolgt durch eine Prüfungsorganisation wie den Österreichischen Segel-Verband OeSV.

 

Befähigungsausweise werden in Österreich von bestellten Prüfungsorganisationen für Motorjachten oder Motor- und Segeljachten ausgestellt und sind zunächst rein privatrechtlicher Natur.
Entspricht die Prüfung für den Befähigungsausweis den Bestimmungen der aktuellen Jachtverordnung 2020 und wird dies am Befähigungsausweis vermerkt, ist er als Grundlage  für die Ausstellung eines International Certificate IC geeignet.

OeSV-lizenzierte Ausbildungsstätten verpflichten sich zu einer Ausbildung auf einem Niveau, das den Aufgaben und der Verantwortung künftiger Schiffsführer*innen gerecht wird. Die Seefahrtsausbildung bereitet Segler*innen systematisch auf das Führen von Segel- und Motorjachten auf See vor. Sie orientiert sich an der Jachtverordnung, internationalen Standards und bewährter Praxis – vom küstennahen Segeln bis zur weltweiten Fahrt.

Leider geht der Trend dahin, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen immer weiter nach unten angepasst werden. Der Gesetzgeber begründet dies mit dem internationalen Vergleich. Dem Österreichischen Segel-Verband ist es jedoch ein Anliegen, dass angehende Skipper*innen eine Ausbildung erhalten, die ihre Sicherheit auf See gewährleistet und Ausbildungsstandards nicht weiter abgesenkt werden. Dies stellt der OeSV über seine lizenzierten Ausbildungsstätten sowie über genau geregelte Anforderungen an Hochseeprüfer*innen sicher.

 

Nein, denn seit Inkrafttreten der derzeit gültigen Jachtverordnung JachtVO im Jahr 2020 kann ein Befähigungsausweis nur für die Kombination Motor- und Segeljachten oder ausschließlich für Motorjachten erworben werden, nicht jedoch für Segeljachten allein.

Befähigungsausweise des Österreichischen Segelverbands OeSV und des Motorboot-Sportverbands MSVÖ mit Ausstellungsdatum bis 31.12.2011
International Certificate IC mit Ausstellungsdatum ab 1.1.2012
Achtung: Für Jachten über 30 BRZ (Bruttoraumzahl) ist in Kroatien mindestens ein Befähigungsausweis bzw. International Certificate Fahrtbereich 3 erforderlich.

Nein, da Ausbildungsinhalte, Prüfzungsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen und der Berechtigungsumfang in den einzelen Staaten sehr unterschiedlich geregelt werden. Mit dem Befähigungsausweis wird bestätigt, dass die Bestimmungen der Jachtverordnung JachtVO eingehalten wurden. 

Die Seefahrtsausbildung ist in vier Fahrtbereiche (FB 1–4) gegliedert. Sie unterscheiden sich durch die Entfernung zur Küste. Weitere Informationen.

Die Wahl des Fahrtbereichs hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie viel Erfahrung hast du bereits? Wo möchtest du segeln? Wie weit möchtest du dich von der Küste entfernen? Der Einstieg erfolgt in der Regel über Fahrtbereich 1 oder Fahrtbereich 2, abhängig von Vorerfahrung und Segelpraxis. Segelschulen und Vereine beraten bei der Auswahl des passenden Fahrtbereichs.

Der Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 kann direkt erworben werden. Der Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 ist keine Voraussetzung für den Fahrtbereich 2. Für den Befähigungsausweis Fahrtbereich 3 ist der Fahrtbereich 2 Voraussetzung, für den Fahrtbereich 4 der Fahrtbereich 3.

Die Ausbildung folgt einer klaren Logik: Erst kommt die Theorie, dann die Praxis. Beide Teile bauen aufeinander auf und sind auf den jeweiligen Fahrtbereich abgestimmt. Das Ziel besteht nicht nur darin, die Prüfung zu bestehen, sondern auch darin, seiner Verantwortung als Skipper*in gerecht werden zu können.

Die Dauer variiert je nach Fahrtbereich, Ausbildungsform und individueller Vorerfahrung. Einige Ausbildungen sind kompakt organisiert, andere erstrecken sich über mehrere Module. Details klären die Ausbildungsstätten.

Nein, die praktische Ausbildung findet in der Regel auf Ausbildungsbooten von Segelschulen oder Vereinen statt. Ein eigenes Boot ist für den Einstieg nicht erforderlich.

Geprüft werden unter anderem:

  • Navigation und Kartenarbeit
  • Gezeitenkunde
  • Wetterkunde
  • Seerecht
  • Seemannschaft und Sicherheit

Die Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Teil sowie Aufgaben zur Karten- und Gezeitenarbeit. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfung steigen mit dem Fahrtbereich.

Die Prüfungen für einen Befähigungsausweis werden in Österreich von den durch Bescheid des bm:vit bestellten Prüfungsorganisationen durchgeführt und administriert und von deren bestellten Prüfern abgenommen.

Nein, es muss nur jener Prüfungsteil wiederholt werden, der nicht bestanden wurde. Teilprüfungen sind möglich, alle Teile müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten positiv abgeschlossen werden.

So oft wie es notwendig ist. Es gibt keine Einschränkungen.

Die erforderliche Praxis wird durch folgende Unterlagen nachgewiesen:

  • ein Logbuch oder
  • eine OeSV-Seemeilenbestätigung gemäß JachtVO

Seemeilen als Schiffsführer*in müssen immer durch ein Logbuch belegt werden.

Nein.

  • FB 1 und FB 2: Praxisprüfung in Form einer Prüfungsfahrt
  • FB 3: keine Praxisprüfung, stattdessen Nachweis entsprechender Seefahrtserfahrung
  • FB 4: Praxisprüfung in Form einer Prüfungsfahrt über mehrere Tage

Ja, die Theorieprüfung muss vor Antritt der Praxisprüfung abgelegt werden. Zwischen Theorie- und Praxisprüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

In der Regel meldet die Ausbildungsstätte die Theorie- oder Praxisprüfung beim ÖSV an und übermittelt das vom Bewerber unterzeichnete Ansuchen um Zulassung zur Prüfung mit den darin angeführten Unterlagen. 

Nein, der Nachweis Erste Hilfe muss erst beim Ansuchen um Austellung des Befähigungsausweises bzw. International Certificate IC vorgelegt werden.

Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung wird der Befähigungsausweis beim OeSV beantragt. Auf Wunsch kann gleichzeitig auch das Internationale Zertifikat (IC) beantragt werden.

Das IC ist ein international anerkanntes Zertifikat für das Führen von Jachten auf See. Es basiert auf UNECE-Empfehlungen und wird von vielen Küstenstaaten sowie Charterunternehmen akzeptiert. Weitere Informationen.

Ein IC kann für Befähigungsausweise beantragt werden, die ab dem 1. Jänner 2012 ausgestellt wurden und einen entsprechenden Rechtsvermerk tragen. Für ältere Befähigungsausweise ist nach aktueller Rechtslage keine Ausstellung des IC mehr möglich.

In Österreich wird das IC von der viadonau im Auftrag des Bundes ausgestellt. Der Antrag erfolgt über den Österreichischen Segel-Verband.

Ja. Für Regatten, die nach den Regularien von World Sailing ausgetragen werden, berechtigen ausschließlich die Befähigungsausweise des OeSV zur Teilnahme.

Erste Ansprechpartner sind OeSV-lizenzierte Segelschulen und Vereine. Bei formalen oder rechtlichen Fragen unterstützt auch das Service-Office des Österreichischen Segel-Verbands.

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