Nach der Prüfung
Ansuchen um Ausstellung eines Befähigungsausweises
Geschafft! Der Ausbildungstörn wurde erfolgreich absolviert, die Prüfungen bestanden. Was bleibt, ist der formale letzte Schritt: der Antrag auf Ausstellung des Befähigungsausweises und, wenn gewünscht, des Internationalen Zertifikats (IC).
Für die Ausstellung eines OeSV-Befähigungsausweises ist das unterfertigte Ansuchen gemeinsam mit den im Formular angeführten Beilagen einzureichen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Befähigungsausweis ausgestellt. Im Zuge dieses Antrags kann gleichzeitig auch die Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft (IC) mitbeantragt werden.
Während der Saison erreichen den Verband mitunter bis zu 50 Anträge pro Tag. Entsprechend kann die Bearbeitung drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Für die Ausstellung eines Befähigungsausweises fällt eine Gebühr von EUR 30,- an. Sollten Unterlagen fehlen, erfolgt eine entsprechende Information durch das OeSV-Service-Office.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich den Befähigungsausweis per E-Mail bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist bis zum Ende des laufenden Jahres gültig und mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- verbunden.
Downloads
- Ansuchen Ausstellung Befähigungsausweis JachtVO Fahrtenbereich 1,2,3,4
- Ansuchen Ausstellung Befähigungsausweis JachtPrO Fahrtenbereich 3 (upgrade)
- Ansuchen Ausstellung Befähigungsausweis JachtVO Fahrtenbereich 3 (upgrade)
- Ansuchen Erweiterung des Berechtigungsumfangs nach JachtVO
- Ansuchen Ausstellung Befähigungsausweis Duplikat Seefahrt
- Ansuchen Umtausch Befähigungsausweis alt auf Scheckkarte Seefahrt
- Kostenbeitragsblatt