Internationales Zertifikat
Weltweite Anerkennung deiner Befähigung mit dem IC

Wer mit einer Jacht auf dem Meer unterwegs sein möchte, wird früher oder später einen Nachweis seiner nautischen Ausbildung vorweisen müssen. Da es in der Freizeitschifffahrt keinen Skipperschein mit weltweiter Gültigkeit gibt, liegt die Anerkennung ausländischer Befähigungen immer beim jeweiligen Küstenstaat. Genau hier setzt das International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz IC (international als ICC bekannt), an.
Das IC bestätigt, dass eine Ausbildung nach nationalem Recht absolviert wurde. Es basiert auf den Empfehlungen der UNECE-Resolution Nr. 40, die ein gemeinsames internationales Verständnis für Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt schafft. Mit Stand 1.1.2026 folgen 22 Staaten dieser Empfehlung ganz oder teilweise. In diesen Ländern gilt das IC als anerkannter Qualifikationsnachweis. Darüber hinaus wird es häufig auch von Staaten akzeptiert, in denen gesetzlich kein Skipperschein vorgeschrieben ist, Charterunternehmen jedoch einen nachvollziehbaren Kompetenznachweis verlangen.
Wichtig: Die Anerkennung liegt letztlich immer im Ermessen des jeweiligen Staates oder Charteranbieters. Das IC ist keine weltweite Garantie, aber ein bewährter Standard, der international breite Akzeptanz findet.
Mit dem Internationalen Zertifikat bietet die österreichische Rechtsordnung für die Seeschifffahrt – trotz fehlender eigener Küste – einen formalen Weg, auf dessen Basis internationale Befähigungsnachweise für das Führen von Jachten ausgestellt und von vielen Küstenstaaten anerkannt werden.
Grundlage für die Ausstellung
Das Internationale Zertifikat wird in Österreich gemäß § 15 Abs. 11 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) im Auftrag des Bundesministeriums von der Wasserstraßenbetriebsgesellschaft viadonau ausgestellt.
Voraussetzung für ein IC ist ein gültiger österreichischer Befähigungsausweis, der bei einer anerkannten Prüfungsorganisation wie dem Österreichischen Segel-Verband (OeSV) erworben wurde. Entscheidend ist, dass auf dem Befähigungsausweis vermerkt ist, dass nach aktueller Rechtsgrundlage ( JachtVO) geprüft wurde. Nur dann kann das IC ausgestellt werden.
Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich. Anerkannt wird ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Grundkurs, absolviert bei dafür zugelassenen Institutionen. Diese werden auf der Homepage der viadonau veröffentlicht. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Ausnahmen.
Weiterführende Informationen:
https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine
Geltungsbereich
Mit dem IC dürfen Segel- und Motorjachten oder Motorjachten bis zu 24 Meter Länge und einer Bruttoraumzahl unter 300 geführt werden.
Antrag, Kosten und Dauer
Der Antrag auf Ausstellung eines IC erfolgt über das offizielle Datenblatt.
Sowohl Antragsformular als auch alle übrigen Nachweise können per Email an office(at)segelverband.at übermittelt werden. Die eingescannten Dokumente bitte im PDF oder jpeg Format abspeichern.
- Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate)
- Kopie des Befähigungsausweises (ausschließlich mit Vermerk JachtVO BGBl. 205/2020 eingehalten)
- Kopie Erste-Hilfe Bestätigung lt.§ 15 Abs. 12 SeeSchFG
- Kopie amtlicher Lichtbildausweis
Für die Ausstellung eines internationalen Zertifikats für die Führung von Jachten auf See hebt die viadonau derzeit (Stand: 1.1.2026) EUR 162,90 ein. Eine genaue und aktuelle Aufschlüsselung der Kosten wird auf der Homepage von viadonau veröffentlicht.
Wird der Antrag über den Österreichischen Segel-Verband gestellt, ist der Betrag von EUR 162,90 (plus EUR 30,- für den Verbandsschein) auf das Konto des OeSV zu überweisen, der direkt mit der viadonau verrechnet. Bitte beim Verwendungszweck „Vornamen“ und „Nachnamen“ angeben.
Zahlungsdaten:
Österreichischer Segel-Verband
IBAN: AT58 2021 6200 5911 0103; BIC: SPHBAT21XXX; SWIFT: GIBAATWW
Langen die Unterlagen vollständig bei der viadonau ein, ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 5 Wochen zu rechnen.
Nachträgliche Beantragung eines IC
Ein IC kann für alle Befähigungsausweise beantragt werden, die ab 1. Jänner 2012 ausgestellt wurden und einen entsprechenden Rechtsvermerk tragen, der bestätigt, dass die damals gültigen Gesetze eingehalten wurden. Je nach Ausstelldatum muss auf dem Bfa Folgendes vermerkt sein:
01.01.2012 bis 25.06.2015: die genehmigte Prüfungsordnung wurde eingehalten
26.06.2012 bis 07.05.2020: die Jachtführungs-Prüfungsordnung (JachtPrO) wurde eingehalten
Ab 08.05.2020: die Jachtverordnung (JachtVO) wurde eingehalten
Für Befähigungsausweise, die vor dem 31.12.2011 ausgestellt wurden, kann heute kein IC mehr beantragt werden. Auch wenn diese Ausweise staatlich bzw. staatlich anerkannt waren und nach teils strengeren Anforderungen erworben wurden, sieht die aktuelle Rechtslage keine IC-Ausstellung mehr vor. Ein Umschreiben auf einen aktuellen Befähigungsausweis oder eine bloße Zusatzprüfung ist nicht möglich.
Weiterführende Informationen:
Änderungen, Verlust und Duplikate
Ändern sich persönliche Daten (z. B. Name oder Wohnsitz), kann ein neues IC beantragt werden. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen beim Österreichischen Segel-Verband einzureichen; dieser leitet sie zur Ausstellung an die viadonau weiter:
- Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate); Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen
- Nachweis der geänderten Daten in Kopie (z.B. Heiratsurkunde, Meldezettel)
- Original IC (wird von viadonau zerstört)
- Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 192,90 ( IC + Verbandsschein OeSV)
Auch bei Verlust oder Diebstahl kann ein Duplikat beantragt werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate), Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen
- Kopie von österreichischer Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 192,90 (IC + Verbandsschein OeSV)
Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
Ein österreichisches IC kann grundsätzlich nur von österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich beantragt werden. Österreichische Staatsbürger können nur dann ein IC eines anderen Staates beantragen, wenn sich ihr Hauptwohnsitz in diesem Staat befindet. Eine Umschreibung ausländischer Segel- oder Motorbootscheine auf einen österreichischen Befähigungsausweis ist nicht möglich, da die Prüfungsanforderungen international unterschiedlich geregelt sind.