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Internationales Zertifikat

Weltweite Anerkennung deiner Befähigung mit dem IC

Wer mit einer Jacht auf dem Meer unterwegs sein möchte, wird früher oder später einen Nachweis seiner nautischen Ausbildung vorweisen müssen. Da es in der Freizeitschifffahrt keinen Skipperschein mit weltweiter Gültigkeit gibt, liegt die Anerkennung ausländischer Befähigungen immer beim jeweiligen Küstenstaat. Genau hier setzt das International Certificate for Operators of Pleasure Craft, kurz IC (international als ICC bekannt), an.

Das IC bestätigt, dass eine Ausbildung nach nationalem Recht absolviert wurde. Es basiert auf den Empfehlungen der UNECE-Resolution Nr. 40, die ein gemeinsames internationales Verständnis für Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt schafft. Mit Stand 1.1.2026 folgen 22 Staaten dieser Empfehlung ganz oder teilweise. In diesen Ländern gilt das IC als anerkannter Qualifikationsnachweis. Darüber hinaus wird es häufig auch von Staaten akzeptiert, in denen gesetzlich kein Skipperschein vorgeschrieben ist, Charterunternehmen jedoch einen nachvollziehbaren Kompetenznachweis verlangen. 

Wichtig: Die Anerkennung liegt letztlich immer im Ermessen des jeweiligen Staates oder Charteranbieters. Das IC ist keine weltweite Garantie, aber ein bewährter Standard, der international breite Akzeptanz findet.

Mit dem Internationalen Zertifikat bietet die österreichische Rechtsordnung für die Seeschifffahrt – trotz fehlender eigener Küste – einen formalen Weg, auf dessen Basis internationale Befähigungsnachweise für das Führen von Jachten ausgestellt und von vielen Küstenstaaten anerkannt werden. 

Grundlage für die Ausstellung

Das Internationale Zertifikat wird in Österreich gemäß § 15 Abs. 11 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) im Auftrag des Bundesministeriums von der Wasserstraßenbetriebsgesellschaft viadonau ausgestellt.

Voraussetzung für ein IC ist ein gültiger österreichischer Befähigungsausweis, der bei einer anerkannten Prüfungsorganisation wie dem Österreichischen Segel-Verband (OeSV) erworben wurde. Entscheidend ist, dass auf dem Befähigungsausweis vermerkt ist, dass nach aktueller Rechtsgrundlage ( JachtVO) geprüft wurde. Nur dann kann das IC ausgestellt werden.

Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich. Anerkannt wird ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Grundkurs, absolviert bei dafür zugelassenen Institutionen. Diese werden auf der Homepage der viadonau veröffentlicht. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Ausnahmen.

Weiterführende Informationen:

https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/wasser/schifffahrt/seeschifffahrt/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html

https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine

Geltungsbereich

Mit dem IC dürfen Segel- und Motorjachten oder Motorjachten bis zu 24 Meter Länge und einer Bruttoraumzahl unter 300 geführt werden.

Antrag, Kosten und Dauer

Der Antrag auf Ausstellung eines IC erfolgt über das offizielle Datenblatt.

Sowohl Antragsformular als auch alle übrigen Nachweise können per Email an office(at)segelverband.at übermittelt werden. Die eingescannten Dokumente bitte im PDF oder jpeg Format abspeichern. 

  • Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate)
  • Kopie des Befähigungsausweises (ausschließlich mit Vermerk JachtVO BGBl. 205/2020 eingehalten)
  • Kopie Erste-Hilfe Bestätigung lt.§ 15 Abs. 12 SeeSchFG
  • Kopie amtlicher Lichtbildausweis

Für die Ausstellung eines internationalen Zertifikats für die Führung von Jachten auf See hebt die viadonau derzeit (Stand: 1.1.2026) EUR 162,90 ein. Eine genaue und aktuelle Aufschlüsselung der Kosten wird auf der Homepage von viadonau veröffentlicht.

Wird der Antrag über den Österreichischen Segel-Verband gestellt, ist der Betrag von EUR 162,90 (plus EUR 30,- für den Verbandsschein) auf das Konto des OeSV zu überweisen, der direkt mit der viadonau verrechnet. Bitte beim Verwendungszweck „Vornamen“ und „Nachnamen“ angeben.

Zahlungsdaten:
Österreichischer Segel-Verband
IBAN: AT58 2021 6200 5911 0103; BIC: SPHBAT21XXX; SWIFT: GIBAATWW

Langen die Unterlagen vollständig bei der viadonau ein, ist mit einer Bearbeitungsdauer von rund 5 Wochen zu rechnen.

Nachträgliche Beantragung eines IC

Ein IC kann für alle Befähigungsausweise beantragt werden, die ab 1. Jänner 2012 ausgestellt wurden und einen entsprechenden Rechtsvermerk tragen, der bestätigt, dass die damals gültigen Gesetze eingehalten wurden. Je nach Ausstelldatum muss auf dem Bfa Folgendes vermerkt sein:

01.01.2012 bis 25.06.2015: die genehmigte Prüfungsordnung wurde eingehalten

26.06.2012 bis 07.05.2020: die Jachtführungs-Prüfungsordnung (JachtPrO) wurde eingehalten

Ab 08.05.2020: die Jachtverordnung (JachtVO) wurde eingehalten

 

Für Befähigungsausweise, die vor dem 31.12.2011 ausgestellt wurden, kann heute kein IC mehr beantragt werden. Auch wenn diese Ausweise staatlich bzw. staatlich anerkannt waren und nach teils strengeren Anforderungen erworben wurden, sieht die aktuelle Rechtslage keine IC-Ausstellung mehr vor. Ein Umschreiben auf einen aktuellen Befähigungsausweis oder eine bloße Zusatzprüfung ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen: 

Bis 31.12.2011 wurden in Österreich Befähigungsausweise für Segeljachten ausschließlich vom Österreichischen Segelverband OeSV ausgestellt. Mit einer Theorie-Zusatzprüfung Motor wurde vom Motorbootsport u. Seefahrts Verband Österreich (vormals: Motorboot-Sportverband für Österreich) MSVÖ ein Befähigungsausweis für Motorjachten für denselben Fahrtbereich ausgestellt. Die Prüfungsordnungen des OeSV und des MSVÖ waren vom zuständigen Ministerium genehmigt, die ausgestellten Befähigungsausweise galten als staatliche bzw. staatlich anerkannte Ausweise. Auf Basis dieser Befähigungsausweise wurde über einen Antrag des Bewerbers von der Österreichischen Staatsdruckerei ein International Certificate IC für Segeljachten oder Motorjachten ausgestellt.

Mit der JachtPrO 2012, gültig ab 01.01.2012 wurden Prüfungsorganisationen ins Leben gerufen, deren Befähigungsausweise Grundlage für die Ausstellung eines ICs sind, wenn auf den BFAs die Einhaltung der genehmigten Prüfungsordnung bestätigt ist. Das waren bis 25.06.2015 die vom Ministerium genehmigten Prüfungsordnungen der Prüfungsorganisationen, ab 26.06.2015 die Jachtführungs-Prüfungsordnung Jacht PrO und seit 08.05.2020 die Jacht-Verordnung JachtVO. Das International Certificate IC wird ab 2012 von der viadonau ausgestellt.

Die Problematik besteht nun darin, dass die viadonau vom Gesetzgeber ausschließlich mit der Ausstellung von ICs für Befähigungsausweise beauftragt ist, die ab 2012 ausgestellt werden, wenn diese den entsprechenden Vermerk tragen. Für Befähigungsausweise die vor 2012 ausgestellt wurden stellt die viadonau kein IC aus.

Der OeSV hat in den letzten Jahren mehrfach Eingaben beim zuständigen Ministerium gegen die aus seiner Sicht Ungleichbehandlung gemacht. Mit der Argumentation, dass vor 2012 den Inhabern eines BFAs jederzeit ein IC ausgestellt wurde. Die BFAs waren immerhin staatliche bzw. staatlich anerkannte Ausweise, die Prüfungsordnungen nach denen geprüft wurde vom Ministerium genehmigt. Die Voraussetzungen zur Zulassung umfangreicher und die Prüfungsanforderungen deutlich höher als nach 2011. Außerdem gelten gemäß Jachtverordnung JachtVO Befähigungsausweise nach früheren Rechtsnormen, also auch Befähigungsausweise ausgestellt vor 2012, für Erweiterungsprüfungen des Berechtigungsumfangs als nach der JachtVO ausgestellt.

Ein Umschreiben der OeSV Befähigungsausweise auf einen Befähigungsausweis nach aktueller Jachtverordnung JachtVO ist leider nicht möglich. Die JachtVO und vorher die JachtPrO regeln die Theorie- und Praxisprüfung einschließlich Voraussetzungen, Umfang und Bewertung inhaltlich und formal sehr detailliert. Aus diesem Grund ist auch eine Zusatzprüfung von einem Befähigungsausweis bis 2012 auf einen BFA nach JachtVO nicht möglich.

Die einzige Möglichkeit als Inhaber eines Befähigungsausweises ausgestellt vor 2012 zu einem International Certificate IC zu kommen ohne die gesamte Prüfung (für den Fahrtbereich 2 Theorie- und Praxisprüfung!) nicht noch einmal machen zu müssen ist eine Erweiterungsprüfung des Berechtigungsumfangs z. B. Fahrtbereich 2 auf Fahrtbereich 3, Segeljacht auf Motor- und Segeljacht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach aktueller Rechtslage nur mehr Befähigungsausweise bzw. ICs mit dem Berechtigungsumfang Motorjacht oder Motor- und Segeljacht (Motorantrieb oder Motor- und Segelantrieb) ausgestellt werden. Den Berechtigungsumfang Segeljacht gibt es nicht mehr.

Die derzeitige Regelung ist nach Auffassung des Österreichischen Segelverbands weder fair noch sachlich gerechtfertigt, da vor 2012 ausgestellte BFAs staatlich anerkannt waren und weiterhin für Erweiterungsprüfungen gelten. Die Entscheidung darüber liegt jedoch beim Gesetzgeber und nicht der OeSV.

Anmerkung: In Kroatien sind die Befähigungsausweise des OeSV ausgestellt bis 31.12.2011 nach wie vor anerkannt.

Änderungen, Verlust und Duplikate

Ändern sich persönliche Daten (z. B. Name oder Wohnsitz), kann ein neues IC beantragt werden. Für die Beantragung sind folgende Unterlagen beim Österreichischen Segel-Verband einzureichen; dieser leitet sie zur Ausstellung an die viadonau weiter:

  • Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate); Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen
  • Nachweis der geänderten Daten in Kopie (z.B. Heiratsurkunde, Meldezettel)
  • Original IC (wird von viadonau zerstört)
  • Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 192,90 ( IC + Verbandsschein OeSV) 

Auch bei Verlust oder Diebstahl kann ein Duplikat beantragt werden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate), Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen
  • Kopie von österreichischer Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 192,90 (IC + Verbandsschein OeSV)

Wohnsitz und Staatsbürgerschaft

Ein österreichisches IC kann grundsätzlich nur von österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich beantragt werden. Österreichische Staatsbürger können nur dann ein IC eines anderen Staates beantragen, wenn sich ihr Hauptwohnsitz in diesem Staat befindet. Eine Umschreibung ausländischer Segel- oder Motorbootscheine auf einen österreichischen Befähigungsausweis ist nicht möglich, da die Prüfungsanforderungen international unterschiedlich geregelt sind.

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