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Fahrtbereiche

Von der Küste zum Ozean: die Fahrtbereiche in der Seefahrtsausbildung

Die Ausbildung im Seebereich ist in vier sogenannte Fahrtbereiche gegliedert. Sie unterscheiden sich nicht nur durch ihren Einsatzbereich und die Entfernung zur Küste, sondern vor allem durch die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung. Die Fahrtbereiche helfen dabei, den eigenen Ausbildungsweg schrittweise zu planen bzw. zu erweitern: In welchem Bereich möchte ich segeln? An der Küste von Bucht zu Bucht? Oder doch auch mal eine längere Distanz über mehrere Tage in einem Stück? Oder vielleicht sogar eine Langfahrt über einen Ozean?

Übersicht über die vier Fahrtbereiche

Der Fahrtbereich 1 richtet sich an Segler:innen, die auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten, jedenfalls nicht mehr als drei Seemeilen entfernt von der Küste, unterwegs sein möchten. Er bildet den Einstieg in die Seefahrtsausbildung und baut inhaltlich auf vorhandener Segelpraxis auf.

Im Fokus stehen:

  • sichere Schiffsführung in Küstennähe
  • Grundlagen der Navigation
  • Wetterkunde
  • Seemannschaft und Sicherheit
  • Verantwortung für Crew und Schiff

FB 1 ist die richtige Wahl für alle, die ihre ersten Schritte vom Binnenrevier hinaus auf das Meer machen möchten. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Navigation, Sicherheit und das sichere Führen einer Jacht unter überschaubaren Bedingungen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB 1
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB 1

Anforderungen:

  • 50 Seemeilen
  • eine Nachtansteuerung (eine Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als 2 Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 2 Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird)
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung 

Der Fahrtbereich 2 erweitert den Aktionsradius deutlich auf einen Bereich von 20 Seemeilen Entfernung vom Land. Hier geht es um längere Törns, anspruchsvollere Navigation und eine vertiefte Auseinandersetzung mit Wetter und Seeraum.

Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Weiterführende Navigationsaufgaben  
  • Törnplanung und Wachsysteme
  • Vertiefung der Inhalte in allen Bereichen

FB 2 baut auf den Grundlagen des FB 1 auf und erweitert den Handlungsspielraum deutlich. Er qualifiziert für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung küstennaher Törns. Navigation, Wetterbeurteilung und Entscheidungsfindung gewinnen an Bedeutung, ebenso die Verantwortung als Schiffsführer:in über längere Distanzen und Zeiträume. Der FB 1 ist für den FB 2 keine Voraussetzung, sondern kann direkt erworben werden.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB 2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB 2

Anforderungen:

  • 500 Seemeilen
  • drei Nachtfahrten (eine Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden) und drei Nachtansteuerungen (eine Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als 2 Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 2 Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird)
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden. 

Der Fahrtbereich 3 führt bis zu 200 Seemeilen von der Küste weg. Hier steht das sichere Führen einer Jacht fernab der Küste im Mittelpunkt.

Die Ausbildung bereitet auf

  • längere Fahrten ohne Unterbrechung, z.T. ohne Landsicht,
  • das Abschätzen längerfristiger Wetter- und Seebedingungen,
  • Fahrten in Gezeitenrevieren,
  • und den vertieften Umgang mit dem Radargerät vor.

Der FB 3 baut auf dem FB 2 auf und richtet sich an Segler*innen mit umfangreicher Seefahrtserfahrung. Der Fokus liegt auf der sicheren Durchführung von Törns über größere Entfernungen, auch jenseits unmittelbarer Küstennähe. Die Ausbildung setzt fundierte Praxis voraus und erweitert diese um anspruchsvollere navigatorische, organisatorische und sicherheitsrelevante Aspekte.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB 3
  • Befähigungsausweis FB 2

Anforderungen:

  • 1500 Seemeilen
  • 500 Seemeilen als Schiffsführer*in
  • fünf Nachtfahrten (eine Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden) und fünf Nachtansteuerungen (eine Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als 2 Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 2 Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird)
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden. 

Der Fahrtbereich 4 stellt die höchste Stufe der Seefahrtsausbildung dar. Er richtet sich an sehr erfahrene Segler:innen, die Jachten weltweit und ohne Einschränkungen führen möchten.

Hier geht es um:

  • komplexe Navigation (Astronavigation)
  • umfassende Törn- und Sicherheitsplanung
  • langfristige Verantwortung für Schiff und Crew

FB 4 baut auf den vorhergehenden Fahrtbereichen auf und schließt den strukturierten Ausbildungsweg ab. Er qualifiziert für die Planung und Durchführung von Hochsee- und Langfahrttörns unter wechselnden Bedingungen, fernab unmittelbarer Hilfe. Gefordert sind umfassende Erfahrung, vorausschauende Planung und die Fähigkeit, Verantwortung über längere Zeiträume und große Distanzen zu übernehmen.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Befähigungsausweis FB 3
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB 4
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB 4

Anforderungen:

  • 3500 Seemeilen
  • 1000 Seemeilen als Schiffsführer:in
  • fünf Nachtfahrten (eine Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden) und fünf Nachtansteuerungen (eine Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als 2 Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 2 Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird)
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden

Welcher Fahrtbereich für einen der richtige ist, hängt von Erfahrung, Zielen und geplanten Revieren ab. Segelschulen und Vereine unterstützen bei der Auswahl und begleiten den Weg durch die einzelnen Ausbildungsstufen.

Hinweis: Für Befähigungsausweise, die nur zur Führung von Motorjachten berechtigen, gelten andere Anforderungen. 

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