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Bfa-FB 1-4

 

Hier findest du alle Informationen über die Befähigungsausweise des OeSV

Bfa-FB 1-4

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB1 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 1:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB1
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB1

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 50 Seemeilen
  • eine Nachtansteuerung
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung oesv sm-bestätigung a9 jachtvo

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motor­jacht oder einer Motorjacht in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln). Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm. 

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB3 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstennaher Fahrt. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln). Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm. 

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 3:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB3
  • Befähigungsausweis FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 1500 Seemeilen (nur Motorjacht 1000 sm)
  • 500 Seemeilen als Schiffsführer (nur Motorjacht 250 sm)
  • fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Die Praxisprüfung wird durch Vorlage der Nachweise der Seefahrtserfahrung und seemännischen Praxis ersetzt.

Praxisnachweise Anlage 9

  • Seemeilenbestätigung a9

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB4 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht ohne Einschränkungen (weltweite Fahrt). Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm. 

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 4:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB4
  • Befähigungsausweis FB3
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB4

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 3500 Seemeilen (nur Motorjacht 2500 sm)
  • 1000 Seemeilen als Schiffsführer (nur Motorjacht 750 sm)
  • fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.
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