Generalversammlung
Ablauf und Tagesordnung
ab 09:00 Uhr:
Feststellung der Stimmberechtigung, Ausgabe der Stimmtafeln, Brunch
10:00 Uhr – 13:00 Uhr: Generalversammlung
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn jeweils mindestens die Hälfte der Stimmen sowie der Zahl der Verbandsvereine registriert ist. Ist dies nicht der Fall, so ist die Generalversammlung nach Ablauf einer halben Stunde jedenfalls beschlussfähig.
(§ 21 Abs 5 der Satzung)
TAGESORDNUNG:
- Begrüßung durch den Präsidenten des OeSV
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der zweiten ordentlichen Generalversammlung vom 23. November 2024
- Berichte des Präsidenten und der Mitglieder des Präsidiums
- Weitere Berichte:
- Bericht über den Jahresabschluss für das Vereinsjahr 2024
- Bericht des Abschlussprüfers
- Bericht des Rechnungsprüfers
- Bericht des Präsidenten des Sailing Forums Austria
- Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums
- Vorstellung des Finanz-Forecast für das laufende Jahr (OeSV und ASG)
- Genehmigung des Voranschlages für das kommende Jahr und Festlegung der Beiträge gemäß § 13 Abs 4 der Satzung für das Jahr 2026
- Genehmigung des Voranschlages für das kommende Jahr (OeSV und ASG)
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen in Hinblick auf Good Governance und Safe Sailing
- Beschlussfassung über weitere Anträge und Behandlung von Anfragen
- Anträge und Anfragen müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim OeSV eingelangt sein, andernfalls eine Behandlung durch die Generalversammlung nicht stattzufinden hat. Anträge, deren Entscheidung an eine qualifizierte Mehrheit gebunden ist, können in der Generalversammlung nur behandelt werden, wenn sie mindestens bis 31. Juli beim OeSV eingelangt sind. (§ 21 Abs 4 der Satzung)
- Allfälliges