Salzwasser
10.05.2022

Günstiger in den sicheren Charterurlaub

Das Schiff ist gechartert, die Crew zusammengestellt, der Flug gebucht. Nichts steht jetzt noch einem erholsamen Mittelmeertörn im Wege. Wer denkt bei diesen herrlichen Aussichten gleich an das Schlimmste: Havarie, Beschlagnahme oder gar schwere Verletzungen. Hannes Huber von Pantaenius weiß jedoch, dass längst nicht jeder Törn nach Plan verläuft: „Der Chartertörn soll natürlich Spaß machen und Erholung bringen. Niemand will da über Unfälle nachdenken. Gleichzeitig trägt insbesondere der Skipper jedoch eine große Verantwortung und viele wissen nicht, welche Regressansprüche im Zweifel gegen sie erhoben werden könnten. Wer sich also über Versicherungsschutz Gedanken macht, der sollte prüfen, welche Schäden kalkulierbar sind und wo dies nicht möglich ist.“ 

Der Versicherungsexperte, der privat und als Ausbilder zahlreiche Chartertörns unternommen hat, empfiehlt deshalb in jedem Fall den Abschluss einer Skipper Haftpflichtversicherung. Zwar sollte eigentlich jede Charterfirma ihre Schiffe mit einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abgesichert haben. Aber will man sich darauf verlassen? Welcher Freizeitskipper kann schon überprüfen, ob die Prämie immer rechtzeitig gezahlt wurde oder der Versicherungsschutz ausreichend ist? „Es gibt einige Länder, da liegt die Deckungspflicht bei 200.000 Euro. Diese Summe ist bei Personenschäden schnell viel zu niedrig“, erläutert Huber. Und wenn die Schiffshaftpflicht nicht zahlt, dann nimmt der Geschädigte den Skipper in die Pflicht. Eine Privathaftpflicht kann für solche Schäden in der Regel nicht aufkommen und schützt ohnehin nur die versicherte Person selbst. Eine gute Skipper Haftpflichtversicherung sollte gleich die gesamte Crew einschließen erklärt Huber: „Bei Pantaenius heißt das beispielsweise Skipper plus neun Crewmitglieder.“  

Mit der Skipper Haftpflicht werden Schäden an der Crew, an anderen Schiffen oder an Hafenanlagen und vieles mehr abgedeckt. Dazu gehören Kosten für ausgefallene Folgecharter oder Sicherheitsleistungen bei Beschlagnahmung der Charteryacht. In einigen Ländern geht das schneller als manch einer glauben würde. Auch grob fahrlässig verursachte Schäden, die von der bootseigenen Kaskoversicherung abgelehnt werden, deckt die Skipper Haftpflicht.  

Ein eher kalkulierbares Risiko ist die zu hinterlegende Kaution erklärt Hannes Huber: „Hier riskieren Segler zum Glück nur das, was sie ohnehin bereits hinterlegt haben. Gerade bei höherwertigen Chartern steht die vergleichsweise günstige Prämie, aufgeteilt auf die einzelnen Mitsegler, jedoch meist in einem sehr attraktiven Verhältnis zum möglichen Schaden.“ Wichtig zu beachten ist hierbei, dass nicht nur das rechtmäßige, sondern das grundsätzliche Einbehalten versichert sein sollte. „Denn, ob Recht oder Unrecht: sich dieses Geld aus dem Ausland zurückzuholen, ist häufig sehr schwierig.“  

Bestandteil jedes Pantaenius Charterpakets ist neben der Skipper Haftpflicht auch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Diese gilt ebenfalls für alle Crewmitglieder und ersetzt Storno- sowie Rückreisekosten inklusive notwendiger Hotelübernachtungen. Huber ergänzt: „Im Gegensatz zu vielen Reiseversicherungen für Pauschalreisen gilt der Deckungsschutz automatisch auch im Fall einer Erkrankung an Covid19. Wer will, kann sich gegen eine geringe Prämie zusätzlich gegen die Zahlungsunfähigkeit der Charteragentur oder des Flottenbetreibers versichern. Ein Sicherungsschein ist somit nicht notwendig und Chartercrews haben zudem durch die individuelle Kundengeldabsicherung immer die Gewissheit, welche Summe im Schadenfall erstattet wird.“  

Erhältlich sind die Charterpakete zum direkten Onlineabschluss über die Pantaenius Website. Um von den Sonderkonditionen zu profitieren, müssen Mitglieder des Österreichischen Segler-Verbands bei Abschluss Ihre Mitgliedschaft nachweisen.

www.pantaenius.com