Bfa-Fahrtbereich 4

Bfa-Fahrtbereich 4 (Weltweite Fahrt)

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB4 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht ohne Einschränkungen (weltweite Fahrt). Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm. 

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 4:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB4
  • Befähigungsausweis FB3
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB4

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 3500 Seemeilen (nur Motorjacht 2500 sm)
  • 1000 Seemeilen als Schiffsführer (nur Motorjacht 750 sm)
  • fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.