Bfa-Fahrtbereich 3

Bfa-Fahrtbereich 3 (Küstennahe Fahrt 200 Sm)

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Der Befähigungsausweis FB3 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstennaher Fahrt. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln). Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm. 

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 3:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB3
  • Befähigungsausweis FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 1500 Seemeilen (nur Motorjacht 1000 sm)
  • 500 Seemeilen als Schiffsführer (nur Motorjacht 250 sm)
  • fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder OeSV Seemeilenbestätigung gemäß Jachtverordnung. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuch erbracht werden.

Die Praxisprüfung wird durch Vorlage der Nachweise der Seefahrtserfahrung und seemännischen Praxis ersetzt.

Praxisnachweise Anlage 9