Segelverband
01.05.2020

Es geht wieder los!

Liebe Seglerinnen und Segler!
Vorab dürfen wir uns für die Disziplin und Geduld bedanken, mit der Sie in den letzten Wochen dazu beigetragen haben die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coranavirus umzusetzen. Mit der soeben veröffentlichten Verordnung (BGBl. II Nr. 197/2020) ist eine Öffnung der Sportstätten und somit der Verbandsvereine ab dem 1. Mai 2020 wieder möglich.
 

Wir bitten Sie die dafür vom OeSV erstellten "COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN" einzuhalten. Diese wurden auf Basis der Verordnung entwickelt und für unseren schönen Freiluftsport angepasst.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Einhandsegler oder Personen aus dem selben Haushalt miteinander segeln dürfen, da der geforderte Sicherheitsabstand in der Regel während des Segelns, An- und Ablegens nicht ständig eingehalten werden kann. Wie ein Segelbetrieb auch für Segler aus unterschiedlichen Haushalten aussehen kann, stimmen wir aktuell mit den zuständigen Ministerien ab.
"COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN" des OeSV
VERWEIS "BGBl. II Nr. 197/2020 - vom 30.04.2020"
Handlungsempfehlungen für Sportvereine - Sport Austria
FAQ des Sportministerium
FAQ von Sport Austria

Wie es mit Regatten und Clubveranstaltungen weitergeht, werden wir abwägen, sobald dazu weitere Vorgaben aus dem Sport- und Gesundheitsministerium vorliegen - eine Information dazu folgt in den nächsten Tagen, nach Abstimmung mit dem Ministerium, dem Wettfahrtausschuss und den Vereinen. Vorläufig sind Veranstaltungen bis 30.6.2020 untersagt.


Wir wünschen Ihnen einen guten - wenn auch verspäteten - Saisonstart und viel Freude am Wasser!
Mag. Herbert Houf
Präsident des Österreichischen Segel-Verbandes