Internationales Zertifikat
11.04.2013

viadonau

Allgemein:

Wie lange gibt es die viadonau schon?

- viadonau gibt es bereits seit 2005. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.viadonau.org

Was sind die Aufgaben von viadonau?

- Sie stellen die erforderlichen Fahrwassertiefen für Schiffe auf 372 Kilometer österreichischen Bundeswasserstraßen sicher, betreuen rund 300 Kilometer Hochwasserschutzdämme an Donau, March und Thaya, sorgen an neun Donauschleusen für ein sicheres und effizientes Verkehrsmanagement und pflegen 500 Kilometer Treppelwege sowie 250 Kilometer Radwege. Etwa 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich für Pflege, Schutz, Sicherheit und Entwicklung des Donauraums im Einsatz.

Was macht die Oberste Schifffahrtsbehörde?

- Die Oberste Schifffahrtsbehörde im bmvit ist zuständig für:

  • technische und nautische Angelegenheiten der Binnen- und Seeschifffahrt, insbesondere Schiffssicherheit, Schiffszulassung, Schifffahrtspolizei und Schiffsführung, Mitwirkung an schifffahrtsspezifischen Angelegenheiten der Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
  • Schifffahrtsaufsicht einschließlich Verkehrsregelung (Signalanlagen, Fahrwasserbezeichnung)
  • schifffahrtsspezifische Verkehrstelematik (RIS)
  • schifffahrtsspezifische EU-Verkehrsforschung
  • Aktionsprogramm Donau
  • schifffahrtsbezogenes Wasserstraßenmanagement
  • Logistik für alle genannten Angelegenheiten
  • Vertretung aller genannten Angelegenheiten bei internationalen Organisationen, insbesondere Europäische Gemeinschaft, Donaukommission, ZKR, UNECE
  • Material- und Inventarbeschaffung und -verwaltung für die Schifffahrtsaufsicht, einschließlich Wasserfahrzeuge und Signalanlagen.

Wo gilt mein IC?

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU). Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, dass die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten Befähigungsausweise anerkannt werden. Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten auf See international anerkannt werden.

Das IC als Befähigungsausweis zum Führen von Sportbooten auf See wird von jenen Ländern ausgestellt, die die UNECE- Resolution NR.40 unterzeichnet und anerkannt haben. Die aktuelle Version der Resolution finden Sie unter www.unece.org

 

Gemäß § 15 Abs. 11 Seeschifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ist die viadonau mit der Ausstellung von internationalen Zertifikaten für die Führung von Segel- und Motorjachten oder Motorjachten bis zu 24 m Länge und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 zuständig. Die Internationalen Zertifikate basieren auf den Empfehlungen der UNECE (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, IC).

http://www.viadonau.org/sicherheit/internationale-jachtscheine 

Der Antrag auf ein IC kann beim Österreichischen Segel-Verband OeSV gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate, Rückseite mit dem Namen beschriftet)
  • Kopie des Befähigungsausweises (ausschließlich mit Vermerk JachtVO BGBl. 205/2020 eingehalten)
  • Kopie Erste-Hilfe Bestätigung lt.§ 15 Abs. 12 SeeSchFG
  • Kopie amtlicher Lichtbildausweis

WEITERE INFORMATIONEN ZUM INTERNATIONALEN ZERTIFIKAT

Erste-Hilfe-Nachweis

Für die Beantragung des Internationalen Zertifikates IC ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden erforderlich. Anerkannt werden ausschließlich Nachweise folgender Institutionen:

  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Arbeiter-Samariter-Bund Österreich
  • Hospitaldienst des souveränen Malteser Ritterordens
  • Ärztekammer
  • Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
  • Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich
  • Grünes Kreuz – österreichweiter eigenständiger Rettungs-, Krankentransport und Sanitätshilfsdienst (ausgestellt vor dem 01. September 2019).
  • Sonstige Einrichtungen, denen gemäß §45 SanG das Modul zur Ausbildung zum Rettungssanitäter bewilligt wurde

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuell geltenden Gesetzeslage, Erste-Hilfe-Nachweise von anderen als den oben angeführten Institutionen seitens viadonau nicht anerkannt werden dürfen (§ 3 Abs. 3 FSG; definiert durch FSG-DV §6 Abs. 2). 

Darüber hinaus gilt der Erste-Hilfe-Nachweis als erbracht durch (§ 15 Abs. 12 SeeSchFG):
- Kapitänspatent
- Schiffsführerpatent (20 m oder 20 m – Seen und Flüsse, gemäß 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997)
- Inländische, zu Recht bestehende Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D gemäß §2 des Führerscheingesetztes (FSG) oder dieser gemäß §1 Abs. 4 FSG gleichgestellte Lenkberechtigung (von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates erteilte Lenkberechtigung);
- Personen, die im Rahmen Ihrer Ausbildung entsprechen Erste-Hilfe-Fähigkeiten erlangt haben, müssen keinen neuerlichen Kurs ablegen. Es werden die Ausnahmeregelungen gemäß §6 Abs. 6 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung angewendet und folgende Bestätigungen anerkannt:

  • Doktorat der gesamten Heilkunde,
  • Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe,
  • Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist, über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe,
  • Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlussprüfung in der Pflegehilfe,
  • Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einem Sanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen,
  • Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer,
  • Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung,
  • Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe“ des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin,
  • Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst“ eines Landesfeuerwehrverbandes,
  • Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe“ der Studienrichtung Pharmazie,
  • Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe“ an den Bundesanstalten für Leibeserziehung,
  • Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres,
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende oder
  • Bescheinigung über die Absolvierung der „Erste Hilfe Ausbildung“ gemäß den „Erste Hilfe Ausbildungsrichtlinien“ der Österreichischen Wasserrettung.

A) Duplikate von "alten" ICs
Duplikate von internationalen Zertifikaten die bis zum 31.12.2011 ausgestellt wurden müssen bei dem Verband, der sie ausgestellt hat (MSVÖ oder OeSV) beantragt werden und werden dann von viadonau weiter bearbeitet. Der Pauschalbetrag von EUR 118,30 + die BEarbeitungsgebühr von EUR 30 wird über den Verband eingehoben.

B) Duplikate von "neuen" ICs (Verlust)
Ist ein IC, das von viadonau ausgestellt wurde verloren gegangen, müssen folgende Unterlagen bei viadonau vorgelegt werden:
Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate, auf der Hinterseite mit dem Namen beschriftet) Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen
Kopie von österreichischer Verlust- oder Diebstahlsanzeige
Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 118,30 + EUR 30 Bearbeitungsgebühr

C) Neuausstellung eines ICs aufgrund von Datenänderung
Ändern sich Daten (z.B. Namensänderung, Wohnort), kann ein neues IC beantragt werden. Hierzu müssen folgende Unterlagen bei bei viadonau vorgelegt werden:
Datenblatt: vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit aufgeklebtem Passbild (empfohlen: nicht älter als sechs Monate, auf der Hinterseite mit dem Namen beschriftet); Kästchen Duplikat/Änderung ankreuzen
Dokumentation der geänderten Daten in Kopie (z.B. Heiratsurkunde, Meldezettel,...)
Original IC (wird von viadonau zerstört)
Einzahlungsbestätigung über Pauschalbetrag von EUR 148,30 ( IC + Verbandschein OeSV)

Bitte überweisen Sie den Betrag von EUR 148,30 auf das Konto des OeSV und vermerken Sie als Verwendungszweck "IC" + Verbandsschein und ihren Namen.

Für die Ausstellung eines internationalen Zertifikats für die Führung von Jachten auf See hebt viadonau EUR 118,30 ein. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Pauschalbetrag
Aufwand viadonau für Aus-, Her- und Zustellung

63,25 €
 
Umsatzsteuer (20% auf Aufwand viadonau)
12,65 €
 
Antragsgebühr
§ 14 Tarifpost 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957 idgF
14,30 €

 
Beilagengebühr (€ 3,90 pro Beilage)
§14 TP 5 Abs 1 GebG 1957 idgF
11,70 €

 
Zeugnisgebühr
§ 14 TP 14 Abs 1 GebG 1957 idgF
14,30 €

Bundesverwaltungsabgabe
Tarifpost Abschnitt A.3. BundesverwaltungsabgabenVO 1983 idgF
2,10 €
 

GESAMTBETRAG
118,30 €
 

Wenn Sie Ihren Antrag auf ein internationales Zertifikat über den Österreichischen Segel-Verband OeSV stellen wird der Gesamtbetrag direkt mit dem OeSV verrechnet. Sämtliche Gebühren sowie die Bundesverwaltungsabgabe sind durchlaufende Posten lt. UStG § 4 Abs. 3. Der Betrag wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie lt. § 15 Abs. 13 SeeSchFG genehmigt.

 

 

Zahlungen bitte an:
Österreichischer Segel-Verband
IBAN: AT58 2021 6200 5911 0103; BIC: SPHBAT21XXX; SWIFT: GIBAATWW

Das Datenblatt via Donau finden Sie hier.

Muster IC
Muster neuer IC