BFA Fahrtbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)
Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.
Der Befähigungsausweis FB1 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).
Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 1:
- Mindestalter 16 Jahre
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) - nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
- Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
- Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB1
- Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB1
Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis
- 50 Seemeilen
- eine Nachtansteuerung
- Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuch oder Seemeilenbestätigung oesv sm-bestätigung a9 jachtvo