Praxis Prüfung
Anmeldung Praxisprüfung JachtVO
Die Anforderungen an die Praxisprüfung gemäß JachtVO sind unter Jachtverordnung, JachtVO Anlage 11 zu finden.
Die Anmeldung einer Praxisprüfung (PP) erfolgt ausschließlich durch eine lizenzierte Seefahrtsausbildungsstätte mittels der vom OeSV zur Verfügung gestellten Formulare (downloads siehe unten).
- Anmeldung Praxisprüfung JachtVo (ausgefüllt von der Seefahrtsausbildungsstätte, Format Excel)
Antrag Zulassung Anlage 8
(Teil 1 Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterfertigt von der Bewerberin / dem Bewerber, Format PDF, Teil 2 Zulassung wird vom OeSV erteilt)
Dem Antrag auf Zulassung zur Praxisprüfung sind die Nachweise gemäß § 24, JachtVO anzuschließen.Nachweise gemäß § 24, Jachtverordnung JachtVO:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (FB1: 16. Lebensjahr) (z. B. Führerschein, Lichtbildausweis)
- schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor dem 18. Lebensjahr
- Geistige und körperliche Eignung (z. B. Führerschein)
- Farbunterscheidungsvermögenrot/grün (vor 11/97 Führerschein, danach ärztliches Attest)
- Erste Hilfe (16 Stunden, siehe Anerkennung Erste-Hilfe-Nachweise)
- Theoriebestätigung (Bestätigung über die positiv abgelegte Theorieprüfung, Format PDF)
- Seefahrtspraxis und -erfahrung (für Segeljacht oder Motorjacht) Als Nachweise gelten:
Logbuch (Form und Inhalt nach den anerkannten Regeln der Seemannschaft: Angaben zur Jacht, Name und Anschrift Schiffsführer, Crewliste, meteorologische und navigatorische Angaben, Zeitpunkt Abfahrt und Ankunft, Fahrtunterbrechungen, umfangreichere Manöver, ggf. Angaben über Unfälle und Havarien, sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen, …)
Seemeilenbestätigung gemäß OeSV SM-Bestätigung (Anlage 9, JachtVO)
Sämtliche Dokumente einzeln, Format PDF
Benennung: name xxx (Führerschein = fs, Rot/Grün-Nachweis = rg, Theoriebestätigung = thb fbx) (z. B. huber thb fb2), name txx nachweis (smb, dbl, lgb) (z. B. huber t03 smb)
- OeSV Praxisnachweise JachtVo (Zusammenstellung der übermittelten Praxisnachweise, Format Excel)
Die Formulare sind zur Weiterbearbeitung elektronisch spätestens VIER Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin an den OeSV zu übermitteln!
Mit der Anmeldung zur Theorieprüfung / Praxisprüfung sind die entsprechenden Formulare der Bewerberinnen / Bewerber zu übermitteln.