Prüfungsordnung

Prüfungsordnung PRO 2009/1

Die neue PRO 2009/1 wurde von der OSB am 13.2.2009 genehmigt.

Das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die Oberste Schifffahrtsbehörde, hat am 13. Februar 2009 die neue Prüfungsordnung des OeSV genehmigt. Diese PRO 2009/1 ist ab 1. März 2009 gültig.

Zum Downloaden bitte klicken! PRO 2009_1.pdf

Übergangsbestimmung 

Als Übergangsbestimmung von der bisher gültigen PRO 2005 zur PRO 2009 gilt, dass alle von der PRO 2005 geforderten Erfahrungsnachweise auch noch 2009 anerkannt werden. Sie müssen bei der Anmeldung zur Praxisprüfung nachgewiesen werden. Im Falle einer BFA FB 3 Upgradeprüfung bei der Anmeldung zu dieser Theorieprüfung.

Eine vorbehaltliche Zulassung zu einer Praxisprüfung mit einem Nachreichen fehlender Erfahrungsnachweise innerhalb eines definierten Zeitraums nach der abgelegten Prüfung ist nicht mehr möglich. Das gesamte neue Konzept des Prüfungswesens ist auf mehr Praxisbezug und persönlicher Erfahrung der Kandidaten aufgebaut und es wäre kontraproduktiv, wenn man jetzt wieder "Hintertürchen" schafft, dass man diese Praxis vor dem Antreten zu einer Prüfung dann doch nicht mehr benötigen würde.

Die in der PRO 2005 bisher geforderten Erfahrungsnachweise sind auf Seite 21 unter Punkt 4.3.1. angeführt:

Zum Downloaden bitte klicken! PRO2005_Ausgabe4.pdf

Durchführungsbestimmungen 

Zu dieser PRO 2009/1 werden zur Zeit noch Durchführungsbestimmungen als zusätzliche Information für Kandidaten, OeSV-geprüfte Ausbildungsstätten und OeSV-lizenzierte Prüfer, erstellt. Diese Durchführungsbestimmungen werden nach Fertigstellung ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht.

 


 

 

 

 

 

 

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