OeSV Gremien
Der Österreichische Segel-Verband (OeSV) hat folgende Verbandsorgane:
(1) Generalversammlung - Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.
(2) Präsidium - Das Präsidium ist das selbständige Geschäftsführungsorgan des Verbandes.
(3) Kontrollrat - Der Kontrollrat fungiert als Aufsichtsorgan des Verbandes. Die Mitglieder des KR werden von der Generalversammlung auf Vorschlag der Landessegelverbände und des Seefahrtsausschusses gewählt.
(4) Rechnungsprüfer - Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung für eine Funktionsperiode von 4 Jahren gewählt.
(5) Bundesschiedsgericht
(6) Strafsenat
(7) Berufungsausschuss
(8) Rechtsausschuss
(1) Generalversammlung - Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.
(2) Präsidium - Das Präsidium ist das selbständige Geschäftsführungsorgan des Verbandes.
(3) Kontrollrat - Der Kontrollrat fungiert als Aufsichtsorgan des Verbandes. Die Mitglieder des KR werden von der Generalversammlung auf Vorschlag der Landessegelverbände und des Seefahrtsausschusses gewählt.
(4) Rechnungsprüfer - Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung für eine Funktionsperiode von 4 Jahren gewählt.
(5) Bundesschiedsgericht
(6) Strafsenat
(7) Berufungsausschuss
(8) Rechtsausschuss
Dachorganisationen
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