12.02.2013

Mindestabstand zur Küste und Höchstgeschwindigkeit

Schiffe, Yachten und Boote dürfen sich bei der Fahrt nicht der Küste nähern:

  • Schiffe haben mindestens 300m Absatnd zur Küste zu halten
  • Yachten haben mindestens 200m Abstand zur Küste zu halten
  • Motorboote und Segelschiffe haben mindestens 50m Abstand zur Küste zu halten.

In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung zur Küste fahren, um in einen Hafen einzulaufen oder vor Anker zu gehen, oder an der Küste anzulegen. Die Fahrtgeschwindigleit ist dabei derart herabzusenken, dass sie leicht und schnell manövrieren oder anhalten können.

 In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von 50m bis zur Begrenzung eines eingerichteten Strandes, bzw. 150m bis zur Küste eines Naturstrandes einzuhalten.

Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300m zur Küste fahren, und zwar nur in Gebieten , wo dies auch erlaubt ist! Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der geringstmöglichen Geschwindigkeit. Das Hafenamt legt die Bereiche fest, in denen das Fahren mit Gleitbooten und Booten mit Düsenantrieb verboten ist.

 Beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen haben Schiffe, Boote und Yachten bei einem aufgestellten Verkehrszeichen für die Begrenzung der Geschwindigkeit an Stellen - an denen Küsten- und Unterwasserarbeiten durchgeführt werden, und an gekennzeichneten Tauchlokalitäten - ihre Fahrtgeschwindigkeit so stark wie möglich zu drosseln, damit die durch das Schiff verursachten Wellen keinen Schaden anrichten können.