Regelwerk
Grundlage für alle Unterlagen/Dokumente sind die Racing Rules of Sailing (RRS) von World Sailing - in der deutschen Ausgabe von OeSV, DSV und SwissSailing (Wettfahrregeln Segeln 2021 - 2024 - WRS). Der OeSV erstellt aufgrund dieser Regeln seine nationalen Bestimmungen wie Wettfahrtordnung etc.
Wettfahrtordnung 2026
Der Wettfahrtausschuss hat die Wettfahrtordnung für 2026 überarbeitet. Die Gültigkeit wurde vom OeSV-Präsidium beschlossen.
Windsurfen, Kitesurfen und Wingfoilen sind Teile des Segelsports und wurden in die Wettfahrtordnung aufgenommen. Auch die Klassen wurden entsprechend adaptiert. Was den technischen Teil der Wettfahrtordnung anbelangt, wurde bei der Zahl der Wettfahrten und der Wettfahrtdauer keine Änderungen vorgenommen.
Die für einen Schlichter notwendige Lizenz wurde an die des Vorsitzenden des Protestkomitees notwendige der jeweiligen Veranstaltung entsprechend angeglichen.
Alle Streichungen sind in BLAU, die Neuigkeiten sind wie gewohnt in ROT markiert.
Die Musterausschreibungen enthalten alle notwendigen Änderungen. Bitte verwendet die neuen Versionen!
Segelanweisungen 2026
Die Verwendung der Allgemeinen Segelanweisungen des OeSV sind bindend vorgeschrieben. Bitte vergesst nicht, diese Segelanweisungen an eurem Schwarzen Brett auszuhängen bzw. anderwärtig zu publizieren. Für die ergänzenden Segelanweisungen verwendet bitte die Vorlage - dann wird sicher nichts vergessen.
Musterausschreibungen 2026
Gegenüber dem Vorjahr wurden einzelne Punkte der Ausschreibung überarbeitet. Bitte beachtet insbesondere die aktualisierte Formulierung zum Schwimmwestenparagrafen (Punkt 1.3) sowie eine Ergänzung im Versicherungstext (Punkt 18).
Alle Streichungen sind im Text BLAU, alles Neue in ROT dargestellt. Gelb hinterlegter Text ist entsprechend zu ersetzen. Rot hinterlegter Text kann optional verwendet werden.
Für jene, die das Word-Dokument nicht lesen können, hier auch die PDFs zum Download:
Entwicklungsregel für alternative Startstrafen
World Sailing hat eine Entwicklungsregel zu einer alternativen Startstrafe herausgegeben, die es ermöglicht, die Definition „Start“ zu ändern. Damit können auch Frühstarter in die Wertung aufgenommen werden, und erscheinen nicht zB nach einem Tag Segeln beim Blauen Band als OCS - was die Teilnehmenden demotiviert, im nächsten Jahr vielleicht wieder teilzunehmen.
Der OeSV empfiehlt dies ausschließlich für Langstreckenwettfahrten, nicht aber für SP-, Klassen- oder normale Yardstickregatten. Als Definitionsänderung empfiehlt der OeSV eine Zeit von 1 Minute (60 Sekunden). Weiters empfehlen wir für den Normalfall die Option, dass das Boot nach dem Einzelrückruf zurückkehren darf. Fährt ein Boot nicht zurück, so soll es eine Strafe von 15 Minuten bis zu 60 Minuten auf die gesegelte Zeit bekommen, was von der Gesamtdauer der Wettfahrt abhängt.
Für Fragen zu dieser Entwicklungsregel kontaktiert bitte Gert Schmidleitner
(schmidleitner(at)sportconsult.at)
Richtlinien des OeSV für Ermessensstrafen
Haftungserklärung
2014 wurde eine umfassendere Haftungsausschlußerklärung erarbeitet, da nach Fachmeinung die lange verwendete (kurze) nicht hält. Der OeSV empfiehlt die beigefügten Texte zu verwenden.
Wettfahrtregeln Segeln 2025 - 2028
Diese Wettfahrtregeln Segeln gelten von 01.01.2025 – 31.12.2028. Lest dazu den Originaltext in deutscher und englischer Sprache im Regelbuch.
Der englische Text steht als Download zur Verfügung, der deutsche erscheint Ende Juli.
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Personal Flotation Device (PFD) - Erklärungen
Karl Mikulaschek, Internationaler Vermesser, Mitglied von Wettfahrtausschuss Gruppe Sicherheit und Technik beschäftigt sich für den österreichischen Segelsport mit der Thematik persönlicher Auftriebsmittel. Es sollten Missverständnisse zwischen Vermesser und Segler ausgeräumt werden.
Auszug aus dem GUIDE TO EQUIPMENT INSPECTION Regelwerk:
B.7.1 Personal / Portable Equipment
Personal Flotation Devices
Sailing instructions usually state that wet suits will not be considered to be adequate personal buoyancy and therefore competitors have to have approved Personal flotation devices (PFDs). Requirements and standards vary from one country to another and therefore it is not possible to give firm statements on what may be accepted. However, if personal buoyancy is required then it must be an item of equipment which has been made as a Personal flotation device. Personal buoyancy shall comply with the specific class rules. Where not specified in class rules, personal buoyancy compliance with ISO 12402-5 (level 50) which has replaced EN 393, or any other equivalent standard may be accepted. Inflatable buoyancy aids are not permitted if the Class Rules specify that. The equipment inspector should not accept a PFD if it is damaged, or modified in any way which can affect its performance, or which would allow it to come off the wearer, or move, thus reducing its effectiveness. In any case, an equipment inspector should not improvise trying to “test” a PFD. There are specific tests (ISO 12402-9) that are beyond the scope of an event inspection, therefore the inspector should limit himself to checking the label/markings and visual inspection for modifications by the owner.
